Vortrag zum Thema Vorsorgeverfügungen

16. Februar 2016

Schwerer Unfall oder Krankheit - Sind Sie abgesichert?

Nicht das Alter ist entscheidend für die Erstellung einer Vorsorgeverfügung, denn jeder, auch junge Menschen, können jederzeit unerwartet in einen Unfall verwickelt werden oder plötzlich so schwer erkranken, dass eine Behinderung vorliegt und sie die Fähigkeit verlieren, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Niemand denkt gerne an den Fall, dass Krankheit oder Behinderung zur Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit führen.

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Wer trifft die Entscheidungen für mich, wenn ich durch Unfall, Krankheit, Bewusstlosigkeit oder sonstige Umstände nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln? Möchte man eine gesetzlichen Betreuung vermeiden und selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigter handeln soll, sollte schon frühzeitig über die Erstellung von Vorsorgeverfü-gungen nachgedacht werden. Ebenfalls muss geklärt werden, welche Art der Verfügung in Frage kommen kann. Mit einer Vorsorgeverfügung bestimmt man nicht nur die Person, die als Bevollmächtigter eintritt, sondern kann auch die Umsetzung der eigenen Wünsche und Lebensvorstellungen durch diesen ermöglichen. Allerdings lauern auf dem Weg zu einer rechtsverbindlichen Verfügung etliche juristische Hürden und Sonderregelungen. Diese gilt es zu beachten, um eine rechtssichere Vorsorge-verfügung zu erstellen. Zudem müssen eventuelle Risiken bedacht werden.

Aus diesem Grund lädt der SPD-Ortsverein Creußen zu einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema ein. Sie findet am Dienstag, den 2. März 2016 in der Gaststätte "Im Gärtlein" in Creußen um 18:00 Uhr, statt. Als Referentin steht Rechtsanwältin Sonja Wagner aus Pegnitz zur Verfügung.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Alle Interessierten sind herzlich willkommen.

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