Schwerer Unfall oder Krankheit - Sind Sie abgesichert?
Nicht das Alter ist entscheidend für die Erstellung einer Vorsorgeverfügung, denn jeder, auch junge Menschen, können jederzeit unerwartet in einen Unfall verwickelt werden oder plötzlich so schwer erkranken, dass eine Behinderung vorliegt und sie die Fähigkeit verlieren, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Niemand denkt gerne an den Fall, dass Krankheit oder Behinderung zur Handlungs- und Entscheidungsunfähigkeit führen.
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Wer trifft die Entscheidungen für mich, wenn ich durch Unfall, Krankheit, Bewusstlosigkeit oder sonstige Umstände nicht mehr in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu re-geln? Welchen Entscheidungsspielraum übertrage ich, welche Themen muss ich regeln? Es müssen andere für den Betroffenen entscheiden. Das ist aber ohne Bevollmächtigung nicht möglich. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 1896, Abs.1 Satz 1 BGB) wird allein von einem Gericht entschieden, wer als Betreuer und damit als Bevollmächtigter handeln darf. Möchte man eine gesetzlichen Betreuung vermeiden und selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigter handeln soll, sollte schon frühzeitig über die Erstellung von Vorsorgeverfü-gungen nachgedacht werden. Ebenfalls muss geklärt werden, welche Art der Verfügung in Frage kommen kann. Mit einer Vorsorgeverfügung bestimmt man nicht nur die Person, die als Bevollmächtigter eintritt, sondern kann auch die Umsetzung der eigenen Wünsche und Lebensvorstellungen durch diesen ermöglichen. Warten Sie also mit der Erstellung Ihrer Vorsorgeverfügung nicht zu lange. Ein sinnvolles Mindestalter gibt es nicht, da es uns alle betreffen kann. Allerdings lauern auf dem Weg zu einer rechtsverbindlichen Verfügung etliche juristische Hürden und Sonderregelungen. Diese gilt es zu beachten, um eine rechtssichere Vorsorge-verfügung zu erstellen. Zudem müssen eventuelle Risiken bedacht werden.
Aus diesem Grund lädt der SPD-Ortsverein Gefrees zu einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema ein. Sie findet am Donnerstag, 26. März, um 19 Uhr, im Künneth Palais, Hauptstr. 11, statt. Als fachkundige Referentin steht Rechtsanwältin Sonja Wagner, Pegnitz, zur Verfügung. Sonja Wagner arbeitet als Berufsbetreuerin und Anwältin im Bereich Vorsorgerecht. Sie kennt sowohl die gesetzliche Regelung der Betreuung als auch die Möglichkeiten der privaten Vorsorge mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Alle Interessierten sind herzlich willkommen.