Zum 1.1.2017 werden mit dem Pflegestärkungsgesetz II grundlegende Veränderungen in der Pflegeversicherung umgesetzt. Über diese Änderungen informierten die Bundestagsabgeordneten Anette Kramme, parl. Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit und Soziales und Martina Stamm – Fibich, pflegepolitische Sprecherin der Landesgruppe Bayern, sowie Marion Tost vom AWO Kreisverband Bayreuth Stadt.
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Martina Stamm-Fibich gab zunächst einen kurzen Abriss über das bereits in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetze I, sowie das PSG II. und II, um dann zum PSG III, das zum 1.1.2017 in Kraft treten soll, überzuleiten: Die wichtigsten Neuerungen im PSG II ist die Einführung der Pflegegrade, die die bisherigen Pflegestufen ablösen und die sechs Pflegemodule, anhand der der Grad der Pflegebedürftigkeit beurteilt wird. Rund 2,7 Millionen Pflegebedürftige werden ohne erneute Begutachtung in einen der neuen Pflegegrade übergeleitet. Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen werden in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet, Menschen, bei denen auch geistige Einschränkungen vorliegen, in den übernächsten Pflegegrad. Damit ist sichergestellt, dass die Pflegeleitungen in bisherigem Umfang bestehen bleiben, sich sogar erhöhen können. Im Bereich der stationären Pflege wird künftig in allen Pflegegraden ein einheitlicher pflegebedingter Eigenanteil gelten. In den teil- und vollstationären Einrichtungen haben die Pflegebedürftigen einen Anspruch auf besondere Betreuungsangebote. Zu dem einheitlichen, pflegebedingten Eigenanteil in allen Pflegegraden ergaben sich in der Diskussion Nachfragen. Einige Anwesende sahen hier noch Nachbesserungsbedarf. Das PSG II verbessert auch die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen, zum Beispiel durch verbesserte Zahlungen in die Rentenversicherung. Die Veranstaltung endete mit einem Ausblick auf das Pflegestärkungsgesetz III, mit dem unter anderem die Kommunen in die Strukturen der Pflege vor Ort eingebunden werden sollen. Die Kommunen sollen in sogenannten Pflegestützpunkten Pflegeberatung anbieten und beim Aufbau niedrigschwelliger Angebote unterstützt werden. An den Vortrag der Referentin Stamm-Fibich schloss sich eine lebhafte Diskussion an. Das interessierte Publikum (darunter Kommunalpolitiker, Seniorenvertreter und Vertreter der Sozialverbände) stellte angeregt Fragen zu den Pflegestärkungsgesetzen.