Haushalt des Landkreises Bayreuth verabschiedet

27. Februar 2019

Die Aufstellung eines kommunalen Haushaltes ist immer eine diffizile Angelegenheit. Aber einige Themen wiederholen sich immer. Die Kreisumlage darf nicht zu hoch sein. Sie darf den Kommunen nicht den Freiraum zum eigenen Handeln nehmen. Sie darf aber auch nicht zu niedrig sein, denn dann kann der Landkreis die Aufgaben, die er für die Kommunen wahrnimmt, nicht erfüllen.
Die SPD Fraktion hat beantragt die Kreisumlage auf 33,5 Punkte zu senken. Diesem Vorschlag ist heute der Kreistag (fast) einstimmig gefolgt. Bei der Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden zur Haushaltsrede des Landrates standen drei Themen im Mittelpunkt.
Zum einen waren es die Rücklagen, die der Landkreis inzwischen in einem hohen Bereich gebildet hat, zum anderen waren es die geforderten und unterstützten Investitionen vor allem in unsere Bildungs- und Jugendeinrichtungen, sowie die Personallage insbesondere im Bereich der unbesetzten Stellen für staatliche Aufgaben.
Neben der Erfüllung der Pflichtaufgaben müssen auch freiwillige Leistungen in Angriff genommen werden. Diese müssen auch künftig sein. Bereiche wie die Jugendsozialarbeit, Förderung von Kulturellen Einrichtungen, der ergänzende Brand- und Katastrophenschutz u.v.a.m. sind auch künftig auf die Unterstützung des Landkreises angewiesen.
Aber: muss für die freiwilligen Leistungen immer der Landkreis zuständig sein? Gerade bei der freiwilligen Leistung „Jugendsozialarbeit in den Schulen“ muss dies angezweifelt werden, und durch das Landesparlament geprüft werden, ob die Abwälzung dieser Aufgabe auf die Kommunen rechtmäßig ist. Hierbei handelt es sich um kein landkreisspezifisches, sondern klar um eine gesamtgesellschaftliches Thema.
Ähnlich stellt sich die Situation bei der freiwilligen Aufgabe „Investitionen in den Tourismus dar“. Derzeit wird diese Aufgabe nicht im Bereich Wirtschaft, sondern eben auch bei den freiwilligen Leistungen angesiedelt. Tourismus stellt im Landkreis Bayreuth, und nicht nur hier, einen großen wirtschaftlichen Faktor dar. Unsere Forderung dies unter dem Bereich „Wirtschaftsförderung“ als Pflichtaufgabe anzusiedeln halten wir deshalb mit Nachdruck aufrecht.
Im Jahr 2017 wurde das von der SPD Fraktion beantragte Seniorenpolitische Gesamtkonzept vom Kreistag verabschiedet. Erste Schritte, wie die Benennung eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten des Landkreises, die Einrichtung der Wohnraumberatung sind erfolgt. Der Landrat hat in seiner Haushaltsrede pauschal eine aktive Umsetzung des Konzeptes mitgeteilt. Dies wird allerdings in Frage gestellt.
Nach Meinung der SPD Fraktion ist es dringend erforderlich, den aktuellen Stand der Umsetzung durch einen Sachstandsbericht mitzuteilen: Dieser wurde vom Vorsitzenden heute eingefordert.

Den vollständige Haushaltsrede finden Sie hier:

2019_Haushaltsrede (PDF, 96 kB)

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