Betreuung oder Vorsorge - eine wichtige Entscheidung

pixaby

14. Oktober 2019

Informationsveranstaltung der AG 60plus über die rechtliche Betreuung und die Vorsorgevollmacht.

Die AG 60 plus des Stadtverbandes hatte bei ihrem letzten Monatstreff Herrn Vogel von der Betreuungsstelle der Stadt Bayreuth zu Gast. Herr Vogel referierte zu dem Thema Vorsorge und Betreuungsrecht. Ein Thema das uns alle angeht, in jedem Alter.
In Deutschland gibt es kein Angehörigenvertretungsrecht. Das heißt, kann ein Mensch aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr über seine Angelegenheiten wirksam entscheiden, darf das auch niemand anderes. Für jemanden, der nicht durch Verfügungen privat Vorsorge getroffen hat, wird ein Betreuer bestellt.
Die Errichtung solcher Verfügungen birgt jedoch so manche Schwierigkeit in sich. Herr Vogel legte anhand einiger Beispiele dar, welche Verfügungen zur Vorsorge getroffen werden können (Vollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung)

Insbesondere ging er auf die Vollmacht ein. Das Ausstellen einer Vollmacht setzt ein großes Vertrauen in die bevollmächtigte Person voraus. Eine Vollmacht sollte nur dann errichtet werden, wenn eine absolute Vertrauensperson vorhanden ist, um die Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht möglichst klein zu halten.
Die Betreuungsstellen bei den Kreisverwaltungsbehörden haben auch die Aufgabe, bei der Errichtung solche Verfügungen Informationen weiterzugeben Sie sind auch berechtigt, Verfügungen zu beglaubigen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags lag auf der Errichtung von Patientenverfügungen. Mit einer Patientenverfügung kann, für den Fall der späteren Einwilligungsunfähigkeit, im Voraus geregelt werden, welche medizinische Behandlung vorgenommen oder unterlassen werden sollen.

Während und nach dem Vortrag von Herrn Vogel wurden Fragen an ihn gerichtet, die kompetent beantwortet wurden und am Ende gab es noch Informationsmaterial für die Besucher. Wir sagen Danke für den ausgefüllten, informativen Nachmittag.

Bernd Herzig / Sonja Wagner

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