Rente mit 68? nicht mit uns - eine Resolution der AG 60+ Bayreuth Land

08. August 2021

Immer versuchen Personen, die nie einen Cent in die Rentenversicherung einzahlten und einzahlen werden, den jetzigen Rentnern und den künftigen Rentner vorzuschreiben, wie die gesetzliche Rentenversicherung auszusehen hat.

Der letzte Versuch, der nicht zufällig aus dem CDU-Wirtschaftsministerium kam, sah die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 68 Jahre vor.

Um es klipp und klar zu sagen:

NICHT MIT DER SPD:

Die gesetzliche Rentenversicherung hat Kriege und Inflationen überstanden, die deutsche Einheit mitfinanziert, trägt versicherungsfremde Lasten (Mütterrente, Grundrente). Sie zahlt nicht nur verschiedene Rentenarten aus, sondern sorgt auch für Wiedereingliederungsmaßnahmen.

Die momentane Finanzierungsbasis, Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie Bundeszuschüsse muss in Zukunft erweitert werden, durch die Einbeziehung weiterer Berufsgruppen. Wobei uns klar ist, dass Besitzstandsregeln gelten müssen.

Der Niedriglohnsektor ist in Deutschland viel größer als in vergleichbaren Industriestaaten, das muss sich schleunigst ändern, u.a. durch die Erhöhung des Mindestlohnes auf 12,00 Euro die Stunde. Das wird sich positiv in der Rentenkasse bemerkbar machen.

Die immer wiederkehrende Diffamierung der gesetzlichen Altersversorgung hat natürlich System. Große Finanzdienstleister haben die Hoffnung noch nicht aufgegeben, die gesetzliche Rente durch private Vorsorge zu ersetzen. Das wäre sicherlich ein Bombengeschäft.

Ein erster kleiner Versuch in diese Richtung war die "Riesterrente". Viele enttäuschte Anleger haben erkannt, das ist keine Alternative.

Wir Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft SPD 60plus stehen ohne Wenn und Aber zur gesetzlichen Altersversorgung und werden diese mit allen legalen Mitteln verteidigen. D.h. für uns auch, dass von Zeit zu Zeit Anpassungen erforderlich sind.

Von hochdotierten Experten, die auf eine weit überdurchschnittliche Altersversorgung hoffen dürfen, verbieten wir uns jegliche Einmischung ins gesetzliche Rentensystem.

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