Kreisausschuss beschließt Errichtung eines Seniorengesamtkonzeptes für den Landkreis Bayreuth

Die Kreisverwaltungsbehörden sind zur Errichtung eines Seniorengesamtkonzeptes gem. Art. 69 AGSG verpflichtet. Das SPGK ist die Fortschreibung des früheren Landesaltenplanes.

Mit Antrag vom 11.10.2104 hat die Fraktion den Antrag auf Entwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes gestellt. Der Antrag wurde bereits in der Sitzung vom 24.11.2014 behandel und die Errichtung eines Konzeptes beschlossen....

Das Seniorenpolitische Gesamtkonzept dient dazu die Lebensverhältnisse der Senioren so zu sichern, dass ihnen ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe am öffentlichen Leben möglich sind. Dazu gibt es verschiedene Grundsätze, wie zum Beispiel „ambulant vor stationär“.Die kommunale Seniorenhilfeplanung ist erforderlich, um Weiterentwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die flächendeckende Daseinsversorgung der Senioren zu sichern, aber auch um die bereits bestehenden Angebote zu vernetzen und publik zu machen.Das Konzept verhindert aber auch Fehlentwicklungen und bringt daher Einsparungen für die Kommune.